Allgemeine
Geschäftsbedinungen
I.
Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge
werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender
Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II.
Preise
1.
Die im Angebot von der Werbung-kleben.de genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben,
längstens jedoch ein Monat nach Eingang des Angebots
beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung
an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit
keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wurde. Die Preise von der Werbung-kleben.de gelten ab
Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung
des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten
Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen
von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,
Änderung angelieferter/übertragener Daten
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für
Datenübertragungen (z. B. per eMail).
4.
Bestellungen auf unserer Website sind bindende Angebote
zum Abschluß eines Kaufvertrags über die
angebotenen Waren.
5.
Zusatzkosten, wie z. B. die Erstellung eines Korrekturabzugs,
Datenkonvertierung sowie ähnliche Arbeiten, die
von Werbung-kleden.de ausgeführt werden müssen,
werden mit 35 Euro pro Stunde berechnet.
III.
Zahlung
1.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
jeden Abzug zu erfolgen. Grundsätzlich gilt, Zahlung
per Vorauskasse, es sei denn, es wurde schriftlich die
Zahlung per Rechnung vereinbart. Eine etwaige Skontovereinbarung
bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder
sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem
Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden
nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber
ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen
trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber
sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung
des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Werbung-kleben.de
nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fallen.
2.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann
angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung
des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit
des Auftraggebers gefährdet wird, so kann Werbung-kleben.de
Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen Werbung-kleben.de auch zu, wenn
der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen
in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis
beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
5.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von
8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Zahlt
der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt
und Lieferung der Ware den Preis einschließlich
der Nebenkosten gem. Ziff. II ("Preise") nicht,
kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV.
Lieferung
1.
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf
den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben
worden ist.
2.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der
Fa. Werbung-kleben.de ausdrücklich bestätigt
werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen,
bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform.
3.
Verzögert Werbung-kleben.de die Leistung, so kann
der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben,
wenn die Verzögerung von der Fa. Werbung-kleben.de
zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast
ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von der Fa.
Werbung-kleben.de als auch in dem eines Zulieferers
- wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann
zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber
ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann,
anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist
um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung
ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt
der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.
Eine Haftung von Werbung-kleben.de ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
5.
Werbung-kleben.de steht an den vom Auftraggeber angelieferten
Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien
und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht
gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.
6.Werbung-kleben.de
nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung
obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der
Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb von Werbung-kleben.de
zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger
vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn,
ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden.
Die Verpackungen können Werbung-kleben.de auch
bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei
denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle
benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen
nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen
nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung.
Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen
trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle
weiter entfernt als der Betrieb von Werbung-kleben.de,
so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten,
die für eine Entfernung bis zum Betrieb von Werbung-kleben.de
entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen
müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher
Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist Werbung-kleben.de
berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung
entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
V.
Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen
von Werbung-kleben.de gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung hierdurch an Werbung-kleben.de
ab. Werbung-kleben.de nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung
zu nennen. Übersteigt der Wert der für Werbung-kleben.de
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt
um mehr als 20 %, so ist Werbung-kleben.de auf Verlangen
des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung
von Werbung-kleben.de beeinträchtigten Dritten
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von
Werbung-kleben.de verpflichtet.
2.
Bei Be- oder Verarbeitung von Werbung-kleben.de gelieferter
und in dessen Eigentum stehender Waren ist Werbung-kleben.de
als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen
und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung
Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be-
oder Verarbeitung beteiligt, ist Werbung-kleben.de auf
einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts
der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI.
Beanstandungen/Gewährleistungen
1.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-
und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich
zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit
der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht
um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind
oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für
alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist
von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen,
versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer
Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3.
Bei berechtigten Beanstandungen ist Werbung-kleben.de
zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt Werbung-kleben.de
dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen
Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz
wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei
denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
5.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren
können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für
den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital
Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber
hinaus ist die Haftung für Mängel, die den
Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet Werbung-kleben.de. nur bis zur Höhe
des Auftragswerts.
7.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene
Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht
seitens Werbung-kleben.de. Dies gilt nicht für
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht
lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber
vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Werbung-kleben.de ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
8.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf
20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
9.
Vom Auftraggeber angelieferte Daten müssen den
Vorgaben von Werbung-kleben.de entsprechen. Farbabweichungen
bzw. Qualitätseinbußen bei der Qualität
des Endprodukts können nicht beanstandet werden,
wenn kein farbverbindlicher Ausdruck an Werbung-kleben.de
übersandt wurde (z. B. bei der Bestellung über
Internet). Ergibt sich ein schlechtes Druckergebnis
aufgrund eines Gesamtfarbauftrags von über 300%,
so ist dies ebenfalls kein Reklamationsgrund.
VII.
Haftung
1.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
-
bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem
Schaden,
-
bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen von Werbung-kleben.de;
insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
-
im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers,
-
bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener
Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
-
bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VIII.
Verjährung
Ansprüche
des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz
(Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der
unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche
in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware.
Dies gilt nicht, soweit Werbung-kleben.de arglistig
gehandelt hat.
IX.
Handelsbrauch
1.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche
der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten,
die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt
werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
2.
Die Bearbeitung von offensichtlich gegen die Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte
verstoßende Druckaufträge behält sich
Werbung-kleben.de vor.
X.
Archivierung
Dem
Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten
und Datenträger, werden von Werbung-kleben.de nur
nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere
Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe
des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen
hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände
versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung
der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI.
Periodische Arbeiten
Verträge
über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten
können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten
zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XII.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der
Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte
verletzt werden. Der Auftraggeber hat Werbung-kleben.de
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
Die
Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko. Alle
Daten dieser Website genießen urheberrechtlichen
Schutz; Kopieren sowie Ausdrucken sind nur für
Bestellungen bei Werbung-kleben.de zugelassen. Jede
darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung,
Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet
die übliche Nutzung und verstößt daher
gegen das Urheberrecht, wird strafrechtlich verfolgt
und verpflichtet zum Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
XIII.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-,
Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von Werbung-kleben.de.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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